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STEPPKE auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

STEPPKE ist ein Verbund von freien Trägern unter Federführung des LWL-Referats Soziale Teilhabe für Kinder und Jugendliche zur Betreuung und Beratung von Pflegefamilien mit Pflegekindern in der Eingliederungshilfe.

 

STEPPKE-Pflegefamilien ermöglichen Kindern und Jugendlichen das Aufwachsen in einem familiären Umfeld.

Der STEPPKE-Verbund unterstützt die Familien bei dieser anspruchsvollen Aufgabe.

Das Leben mit einem Pflegekind erfüllt das Familienleben mit Freude. Familien werden Fortschritte und manchmal auch Rückschläge erleben. Um den Anforderungen der Kinder und Jugendlichen gerecht zu werden, benötigen diese Familien einen verlässlichen Partner – den STEPPKE-Verbund.

Die Intensität der Beratung orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen der Pflegefamilie und des Kindes oder Jugendlichen. Die Begleitung erfolgt durch die STEPPKE-Berater:innen vor Ort. Diese kennen das Umfeld und die dort vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten.

 

Der STEPPKE-Verbund sorgt dabei für einheitliche Leistungsstandards. 

Das landeseinheitliche Pflegefamiliengeld NRW und unsere Entlastungsbeiträge stabilisieren das Familiensystem und helfen im Alltag.

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe steuert in seiner Rolle als Kostenträger den gesamten Unterstützungsprozess.

 

Kleines Mädchen mit blonden Haaren legt seine Handfläche auf die Stirn, als ob es in die Ferne schaut

Ziele

Der STEPPKE-Verbund hat das Ziel, kindbezogen die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Der STEPPKE-Verbund setzt sich dafür ein, Kinder und Jugendliche außerhalb ihrer Herkunftsfamilie zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung zu befähigen und sie hierbei zu unterstützen.

Das Besondere an STEPPKE

Die STEPPKE-Partner haben sich bewusst dafür entschieden, Pflegefamilien von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigung zu begleiten und zu beraten.

Sie gehen dabei individuell und zielführend auf die persönlichen Lebenslagen und Anliegen der Pflegefamilien ein. Die Intensität der Beratung orientiert sich an den Bedarfen der Kinder oder Jugendlichen und der Pflegefamilie.

Die STEPPKE-Berater:innen verfügen über behinderungsspezifische Kenntnisse und bilden sich regelmäßig fort.

Die Teilhabeplaner:innen des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe führen jährlich eine Bedarfsermittlung durch. Hier steht der persönliche Bedarf des jungen Menschen in der Pflegefamilie im Fokus.

Aufgaben der Leistungserbringenden

Die Leistungen umfassen insbesondere Tätigkeiten im Vorfeld einer Betreuung:

  • Gewinnung von STEPPKE-Pflegefamilien
  • Beratung und Information von interessierten Pflegefamilien
  • Vorbereitung und Schulung der Pflegefamilien
  • Begleitung bei der Feststellung der Geeignetheit der Pflegefamilie durch das Jugendamt
  • Finden einer passenden Familie für den jungen Menschen
  • Begleitung des Vermittlungsprozesses
  • Unterstützung im Antragsverfahren für Familien und Leistungsberechtigte

 

Tätigkeiten in Bezug auf Leistungsberechtigte und in der STEPPKE-Pflegefamilie:

  • Hausbesuche
  • persönliche und telefonische Kontakte
  • Betreuung, Beratung und bei Bedarf fachliche Anleitung
  • enge Begleitung bei Krisen
  • Kooperation mit Vormündern/Sorgeberechtigten oder anderen Diensten und Institutionen wie etwa Kindertageseinrichtungen und Schulen
  • Unterstützung bei der Gesundheitssorge
  • Unterstützung und Beratung bei der allgemeinen Erledigung des Alltags
  • Begleitung bzw. Organisation der Kontakte zur Herkunftsfamilie
  • notwendige administrative Tätigkeiten, wie z. B. die Auszahlung der Aufwandsentschädigung an die Familie

Aufgaben der LWL-Teilhabeplanung

Ziel der pädagogischen Teilhabeplanung ist die gleichberechtigte Teilhabe jedes Kindes am Leben in der Gesellschaft.

Die zuständige LWL-Teilhabeplaner:innen übernehmen im Rahmen des Gesamtplanverfahrens die Bedarfsermittlung, Planung und Steuerung der Hilfen sowie die Überprüfung der vereinbarten Wirkungsziele.

  • Bedarfsermittlung: In einem persönlichen Gespräch ermitteln die LWL-Teilhabeplaner:innen den individuellen Bedarf. Dazu nutzen sie das Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW-KiJu und greifen auf ärztliche und weitere Unterlagen zurück. Auf Grundlage der Bedarfsermittlung und unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechtes wird die bedarfsgerechte Leistung im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte entschieden.
  • Planung: Die festgestellte Leistung wird von den LWL-Teilhabeplaner:innen in einem Gesamtplan dokumentiert und den Sorgeberechtigten zur Verfügung gestellt.
  • Steuerung: Für die Dauer der Leistungsgewährung sind die LWL-Teilhabeplaner:innen sowohl bei entwicklungsbedingten Veränderungen als auch bei strukturellen, rechtlichen und weiteren Anliegen beteiligt. So unterstützen sie zum Beispiel bei der Entwicklung von Perspektiven, z. B. beim Übergang von der Kita in die Schule, von der Schule in die Ausbildung oder Werkstatt.
  • Überprüfung: Jährlich finden persönliche Gespräche statt, bei denen die im Gesamtplan festgeschriebenen Bedarfe und Ziele besprochen und soweit erforderlich neu vereinbart werden.

 

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